Während im Privatgutachten die Vergütung grundsätzlich frei vereinbar ist, gilt bei der Erstellung eines Gerichtsgutachtens das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Ziel des Seminars ist es, die einzelnen Regelungen des JVEG leicht verständlich zu erläutern. Teilnehmer werden in die Lage versetzt, an Hand der Vorgaben des JVEG eine ordnungsgemäße Rechnung für gerichtliche Sachverständigenleistungen zu erstellen. Es wird im Einzelnen aufgezeigt, welche Rechnungsposten bei der Zeitvergütung und dem Auslagen- und Aufwandsersatz in Rechnung gestellt werden können.
Sachgebiet:
Alle Sachgebiete
Dozent(en):
RA Dr. Peter Bleutge, Wachtberg
Hinweise:
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
Seminarort:
Bildungszentrum der IHK für Oberfranken Bayreuth, Friedrich-von-Schiller-Str. 2, 95444 Bayreuth
Entgelt:
€ 110,-
Aktuell
Bodenseeforum 2010 (328.1 KB PDF)
Nachtrag Literatur-Brevier 2010-1 (32.1 KB PDF)
Seminarprogramm 2. Halbjahr 2010 (238.0 KB PDF)
Die neue ImmoWertV (138.8 KB PDF)
Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (35.6 KB PDF)