| Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige - Grundsätze, Empfehlungen, Musterschreiben Merkblatt für den gerichtlichen Sachverständigen zur Durchführung einer Ortsbesichtigung im streitigen Verfahren nach er Zivilprozessordnung (ZPO) Hrsg.: Institut für Sachverständigenwesen e.V., Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln Autor: Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, Wachtberg ISBN 3-928 528-00-9, 6. Auflage 2006, 58 Seiten, Preis: 13,50 € (inkl. MwSt. und Versand) Sachverständige müssen in vielen Fällen zur Vorbereitung des Gutachtens eine Orts- oder Objektsbesichtigung durchführen. Im Gesetz finden sich dazu keine Vorschriften. Dennoch unterliegen Einleitung, Durchführung und Auswertung einer Orts- oder Objektsbesichtigung bestimmten Regeln, die von der Rechtsprechung entwickelt worden sind. Kennt der Sachverständige diese Regeln nicht, läuft er Gefahr, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt zu werden oder seinen Vergütungsanspruch zu verlieren. Um hier Hilfestellungen zu geben, hat das Institut für Sachverständigenwesen seine bewährte Broschüre "Die Ortsbesichtigung durch Sachverständige" von Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge überarbeiten lassen und in der sechsten Auflage herausgegeben. Anhand von 60 Gerichtsentscheidungen, deren Leitsätze im Anhang abgedruckt sind und unter Auswertung der gesamten Kommentarliteratur werden dem Sachverständigen in verständlicher Sprache die wesentlichen Verhaltensregeln bei der Einleitung und Durchführung einer Ortsbesichtigung an die Hand gegeben. Im Mittelpunkt stehen dabei die Pflichten des Sachverständigen zur strikten Neutralität und zur Beschränkung seiner Untersuchungen auf die Tatsachen und Sachverhalte, die im Beweis-beschluss vorgegeben werden. Neu aufgenommen wurden Anleitungen, wie man mit dem Problem der zerstörenden Öffnung von Bauteilen umgehen sollte. Hierzu gibt es in Literatur und Rechtsprechung die unterschiedlichsten Auffassungen, was zur Unsicherheit beim Sachverständigen führt. Außerdem wurden die neuen Bestimmungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes eingearbeitet, soweit sie sich auf den Abschnitt "Ortsbesichtigung" beziehen. Und schließlich finden die Sachverständigen in der Broschüre Ausführungen zur Haftung, zur Frage der persönlichen Anwesenheit bei der Ortsbesichtigung und zum Verlust des Vergütungsanspruchs. Musterschreiben für die Ladung zur Ortsbesichtigung und zur Einholung von Auskünften runden die Broschüre ab. |
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