| Mit Sachverstand werben - Leitfaden für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Herausgeber: Institut für Sachverständigenwesen e.V., Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln Autoren: RA Peter Bleutge, Rainer Bock, Sabine Fischer, Prof. Wolfgang Roeßner ISBN 3-928 528-11-4, 2. Auflage 2005, 100 Seiten, Preis 18,50 Euro (inkl. MwSt. und Versand) Bereits in der zweiten Auflage wird die erfolgreiche Broschüre "Mit Sachverstand werben - Leitfaden für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) in völlig überarbeiteter Fassung (100 Seiten Umfang) herausgegeben. Unter Berücksichtigung des novellierten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der relevanten Rechtsprechung zeigt dieser Leitfaden Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Werbung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf. Es gibt kein Werbeverbot für Sachverständige. Auch öffentlich bestellten Sachverständigen ist sachliche Informationswerbung erlaubt. Das bedeutet aber nicht, dass Sachverständige ihre Dienstleistungen am Gutachtenmarkt anpreisen dürfen, wie sie es wollen. Neben den entsprechenden Sachverständigenordnungen verbietet das hier geltende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb irreführende, unsittliche, gesetzeswidrige und marktschreierische Anpreisungen von sachverständigen Leistungen. Trotz der erheblichen gesetzlichen Änderungen und der immer liberaler gewordenen Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Werbung, unterliegt der Sachverständige bei seinen Werbehandlungen also gewissen Grenzen. Der Sachverständige benötigt daher Hilfestellung. Insbesondere möchte er wissen, wo die Grenzen zwischen erlaubter und unlauterer Werbung zu ziehen sind und welche Medien er in welchem Maße und mit welchem Inhalt in Anspruch nehmen darf. Die zweite Auflage der IfS - Broschüre "Mit Sachverstand werben - Leitfaden für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" enthält dazu Antworten, eine reiche Auswahl an Beispielen aus der Praxis und eine Übersicht über die gesamte Rechtsprechung zur Werbung von Sachverständigen. Das bekannte Autorenteam, Frau Fischer (Bayerische Architektenkammer München) und die Herren Bleutge (IfS), Bock (IHK Kiel) und Roeßner (IHK Stuttgart), bietet den Sachverständigen eine systematische Übersicht in leicht verständlicher Sprache zu den Fragen der Kundmachungspflichten für öffentlich bestellte Sachverständige, der Werbung mit Zertifizierung, Anerkennung, Rundstempeln und Selbstverständlichkeiten. Dabei werden auch neuere Thematiken wie die vergleichende Werbung, die Gestaltung der Homepage und die Werbung von Sozietäten angesprochen. Beispiele wie man es nicht machen sollte und bis zu welchen Grenzen man gehen darf, lockern die komplexe juristische Thematik auf, die weitgehend von der Rechtsprechung geprägt wird. Tipps zum bekannt werden, eine Übersicht über die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Zitate der Leitsätze der maßgeblichen Gerichtsentscheidungen runden die Broschüre als neues Kapitel ab. Bezugsmöglichkeiten: Per Post: Institut für Sachverständigenwesen, Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln Per Fax: 0221/91277199 Per Email: info@ifsforum.de Über das Internet: www.ifsforum.de (Rubrik Service/Publikationen) |
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